Rechtliche Grundlagen
- Wir orientieren uns an der „Handreichung zu Präsenz- und Distanzunterricht“ vom Ministerium für Schule und Bildung NRW:
https://xn--broschren-v9a.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home - Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht im gleichen Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet.
- Distanzunterricht ist in Umfang und Bewertbarkeit dem Präsenzunterricht gleichwertig.
- Die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten gehen in die Leistungsbewertung ein. Im Distanzunterricht vermittelte Inhalte dürfen Teil der schriftlichen Arbeiten sein.
- Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt.